Organisation

Verwaltung & Finanzmanagement

Pfarreien sind von Strukturen nach zivilem Recht umgeben, welche die äusseren Voraussetzungen zur Verwirklichung des kirchlichen Lebens schaffen. In der Schweiz ist eine solche Struktur die «Kirchgemeinde».

Röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Oerlikon

Die Kirchgemeine Zürich-Oerlikon erhebt und verwaltet von ihren Angehörigen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Steuern. Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskomission sind Organe der Kirchgemeinde, deren Mitglieder von der Kirchgemeindeversammlung auf vier Jahre gewählt werden.

Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist die Vorsteherschaft der Röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Oerlikon. Sie trägt für die Verwaltung der Kirchgemeinde die Hauptverantwortung. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Kirchgemeindeversammlung. Die gesetzliche Grundlage bildet die Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Zürich-Oerlikon (Download).

Christoph Menn, Präsident
Anamaria Novia, Soziales
Beata Patsiatsis, Gutsverwaltung
Eva Kramer-Breidert, Liegenschaften
Gottfried Breitfuss, Aktuariat
Martin Eglin, Personal
Oliver Separovic, Öffentlichkeitsarbeit
Pfr. Thomas Widmer, Beisitzer

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Sonntag, 29. Oktober 2023, 12.15 Uhr
im Pfarreisaal,
Schwamendingenstrasse 55, 8050 Zürich
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Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge an die Kirchgemeindeversammlung von finanzieller Tragweite, insbesondere Voranschläge, Jahresrechnungen und Ausgabenbeschlüsse. Weiter kontrolliert die Rechnungsprüfungskommission das Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.

Ursula Gächter, Präsidentin
András Puskás, Vizepräsident
Patrik Baumgartner, Aktuariat
Josy Keller, Beisitzerin
Helen Sigrist, Beisitzerin

Synode

Die Synode ist die übergeordnete Vertretung der in Kirchgemeinden gegliederten römisch-katholischen Körperschaft. Die Synode ist die Vertretung der in Kirchgemeinden gegliederten römisch-katholischen Körperschaft. Jede Kirchgemeinde wählt auf die Dauer von vier Jahren mindestens ein Synodenmitglied. Grösseren Kirchgemeinden steht für je 6000 Mitglieder ein Synodenmitglied zu. Als Kerngeschäft prüft und genehmigt die Synode (Legislative) Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbericht, die vom Synodalrat (Exekutive) vorgelegt werden, und setzt alle zwei Jahre die die Beitragssätze für die finanziellen Leistungen der Kirchgemeinden an die Zentralkasse fest.

Heinz Rüst

Amtliche Publikation, Beschluss des Stadtrats
am 01. Februar 2023
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Pfarrkirchenstiftung

Die Pfarrkirchenstiftung ist Trägerin aller Gebäude der Pfarrei Herz Jesu Oerlikon, der für den Gottesdienst notwendigen Paramenten (liturgische Gewänder) sowie des Kirchenschatzes (Kelche, Monstranzen etc.). Die Mitglieder werden durch den Bischof ernannt.

Pfr. Thomas Widmer, Präsident
Peter Klarer, Mitglied
Klaus Henz, Mitglied

Stiftung Alterswohnfürsorge

Die Stiftung besitzt und verwaltet heute in drei Häusern an der Tulpenstrasse 9, an der Schaffhauserstrasse 289 und an der Salvatorstrasse 5 insgesamt 36 Kleinwohnungen, unterteilt in Appartements, Einzimmer-, Zweieinhalbzimmer- und Dreizimmerwohnungen. Freiwerdende Wohnungen werden gerne an Pfarreiangehörige ab 60 Jahren vergeben.

Interessenten melden sich bitte bei Herr Florian Steiner.

Romeo Steiner, Präsident
Oliver Separovic, Vizepräsident
Hedi Steiner, Stiftungsratsmitglied
Pfr. Thomas Widmer, Beisitzer
Dina Curschellas, Stiftungsratsmitglied

Verwaltung:
Florian Anton Steiner
Schwamendingenstrasse 56
8050 Zürich
Tel.: 079 266 01 42